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   BFH, 30.09.1964 - I 379/60   

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https://dejure.org/1964,10536
BFH, 30.09.1964 - I 379/60 (https://dejure.org/1964,10536)
BFH, Entscheidung vom 30.09.1964 - I 379/60 (https://dejure.org/1964,10536)
BFH, Entscheidung vom 30. September 1964 - I 379/60 (https://dejure.org/1964,10536)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 03.03.1970 - II 135/64

    Vorliegen eines Steuererstattungsanspruch aus Rechtsgründen als zulässiger

    Demgegenüber hat allerdings der BFH stets anerkannt, daß eine Ausnahme von diesem Grundsatz in Betracht kommen könne, wenn die Sach- oder Rechtslage im vorangegangenen Steuerbescheid offensichtlich falsch beurteilt worden ist (vgl. BFH-Urteile II 112/59 U vom 29. August 1962, a.a.O.; I 379/60 vom 30. September 1964, HFR 1965, 127; V 23/62 vom 1. Oktober 1964, HFR 1965, 322).
  • BFH, 21.12.1966 - II 149/63

    Nachweis einer Steuerumgehungsabsicht bei der Beurkundung eines

    Andernfalls liegt eine unzulässige Vorwegnahme des Beweisergebnisses vor (vgl. BFH-Urtel I 379/60 vom 30. September 1964, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1965 S. 127 mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 30.05.1967 - II 120/63

    Voraussetzungen für den Nicht-Verzicht einer Zeugenvernehmung - Zahlung von

    Dagegen bedeutet es einen Verstoß gegen den allgemeinen Rechtsgrundsatz, daß die Beweisaufnahme nicht in unzulässiger Weise vorweggenommen werden darf, wenn etwa die Zeugenvernehmung abgelehnt wird mit der Begründung, das Gegenteil der behaupteten Tatsache sei bereits aus anderen Gründen erwiesen, der Zeuge werde vermutlich keine Auskunft geben können oder die Überzeugung des Gerichts werde sich den Umständen nach durch die Aussage nicht ändern (BFH-Urteile IV 299/58 U vom 18. August 1960, BFH 71, 545, BStBl III 1960, 451; I 379/60 vom 30. September 1964, HFR 1965, 127; vgl. auch Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22. September 1966, Deutsche Richterzeitung 1966, 381).
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